Rechtsprechung
   VGH Bayern, 29.10.2009 - 4 ZB 09.822   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,38384
VGH Bayern, 29.10.2009 - 4 ZB 09.822 (https://dejure.org/2009,38384)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.10.2009 - 4 ZB 09.822 (https://dejure.org/2009,38384)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - 4 ZB 09.822 (https://dejure.org/2009,38384)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,38384) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kosten für Feuerwehreinsatz; Waldbrand durch Abbrennen einer Silvesterrakete; grobe Fahrlässigkeit; Fehlfunktion des Feuerwerkskörpers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.02.1966 - VI ZR 206/64

    Pflichten der Hebamme beim Baden eines neugeborenen Kindes

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2009 - 4 ZB 09.822
    Es dürfen nur solche schädlichen Entwicklungen außer Betracht bleiben, die - objektiv gesehen - als ganz außergewöhnliche Ereignisse jenseits aller Erwartungen und Berechnungen liegen (vgl. grundlegend BGH vom 22.2.1966 Az. VI ZR 206/64 in juris RdNr. 14).

    Entgegen der Ansicht des Klägers war die Fehlfunktion seiner Rakete nicht "praktisch ausgeschlossen"; vielmehr ist die Gefahr eines Fehlstarts, bei dem die Rakete nicht die gewollte Flugbahn beschreibt und an einem unvorhergesehenen Ort verpufft, die nächstliegende Gefahr beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern (vgl. BGH vom 22.2.1966 a.a.O. RdNr. 15).

  • BGH, 09.07.1985 - VI ZR 71/84

    Verkehrssicherungspflicht beim Abbrennen von Feuerwerk

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2009 - 4 ZB 09.822
    Zwar sind nach der Rechtsprechung des BGH die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflichten beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern in dieser Nacht herabgesetzt, weil es sich hierbei um einen allgemein praktizierten und üblichen Brauch handelt (vgl. dazu z.B. BGH v. 9.7.1985 Az. VI ZR 71/84 in juris RdNr. 13).
  • OLG Jena, 23.10.2007 - 5 U 146/06

    Synthetische Kleidung - Mitverschulden an Verletzung durch Feuerwerkskörper

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2009 - 4 ZB 09.822
    Dies gilt aber selbstverständlich nur für "normale" Gefährdungen durch erlaubnisfreie Feuerwerkskörper für Personen, die sich im Freien in der Nähe der Abschussstelle aufhalten und sich auf das Feuerwerk einstellen können (vgl. dazu Thüringer OLG vom 23.10.2007 Az. 5 U 146/06 in juris RdNr. 26).
  • OVG Sachsen, 17.03.2009 - 5 A 758/08

    Senföl; Feuerwehreinsatz; Kosten; Fahrlässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2009 - 4 ZB 09.822
    Zum einen kann auch eine unbewusste Fahrlässigkeit grob sein, denn für die Schwere des Vorwurfs macht es keinen Unterschied, ob eine Gefahr erkannt, aber unterschätzt wird oder ob sie aus Gedankenlosigkeit nicht erkannt wird (vgl. SächsOVG vom 17.3.2009 Az. 5 A 758/08 in juris RdNr. 12 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 25.10.2005 - 4 CS 05.2079
    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2009 - 4 ZB 09.822
    Grobe Fahrlässigkeit setzt objektiv voraus, dass die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in hohem Maße außer Acht gelassen und das Nächstliegende, das jedem in der gegebenen Situation einleuchtet, nicht beachtet wird (vgl. z.B. BayVGH vom 25.10.2005 Az. 4 CS 05.2079).
  • VG München, 05.08.2015 - M 7 K 14.3249

    Erfolglose Klage gegen Kostenauferlegung eines Feuerwehreinsatzes nach grob

    Die im Verkehr erforderliche Sorgfalt verlangt, dass der Betreffende nicht nur einen glatten, von Zufällen unbeeinträchtigten Verlauf seines Handelns in Rechnung stellt (vgl. BayVGH, B. v. 29. Oktober 2009 - 4 ZB 09.822 - juris Rn. 4 m. w. N.).

    Ein Bewusstsein der Fahrlässigkeit ist nicht erforderlich, denn für die Schwere des Vorwurfs macht es keinen Unterschied, ob eine Gefahr erkannt, aber unterschätzt wird, oder ob sie aus Gedankenlosigkeit nicht erkannt wird (BayVGH, B. v. 29. Oktober 2009 - 4 ZB 09.822 - juris Rn. 5; SächsOVG, B. v. 17. März 2009 - 5 A 758/08 - juris Rn. 12 m. w. N.).

  • VG München, 05.08.2015 - M 7 K 14.5186

    Inanspruchnahme für Kosten eines gemeindlichen Feuerwehreinsatzes

    Die im Verkehr erforderliche Sorgfalt verlangt, dass der Betreffende nicht nur einen glatten, von Zufällen unbeeinträchtigten Verlauf seines Handelns in Rechnung stellt (vgl. BayVGH, B. v. 29. Oktober 2009 - 4 ZB 09.822 - juris Rn. 4 m. w. N.).

    Ein Bewusstsein der Fahrlässigkeit ist nicht erforderlich, denn für die Schwere des Vorwurfs macht es keinen Unterschied, ob eine Gefahr erkannt, aber unterschätzt wird, oder ob sie aus Gedankenlosigkeit nicht erkannt wird (BayVGH, B. v. 29. Oktober 2009 - 4 ZB 09.822 - juris Rn. 5; SächsOVG, B. v. 17. März 2009 - 5 A 758/08 - juris Rn. 12 m. w. N.).

  • VGH Bayern, 02.10.2014 - 4 ZB 14.1562

    Feuerwehr; Kostenersatz; Garagenbrand nach Anbohren eines gefüllten Benzintanks;

    Denn auch unbewusste Fahrlässigkeit kann "grob" sein; für die Schwere des Vorwurfs macht es keinen Unterschied" ob eine Gefahr erkannt" aber unterschätzt wird oder ob sie aus Gedankenlosigkeit nicht erkannt wird (vgl. BayVGH" B.v. 29.10.2009 - 4 ZB 09.822 - juris Rn. 5).
  • VG Würzburg, 14.10.2021 - W 5 K 20.1867

    Kostenerstattung für einen Feuerwehreinsatz

    Hinzukommen muss in subjektiver Hinsicht ein unentschuldbares Fehlverhalten als ein gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigerter Schuldvorwurf (vgl. BayVGH, B.v. 29.10.2009 - 4 ZB 09.822 - BecKRS 2010, 50312 Rn. 3; Lorenz in BeckOK BGB Hau/Poseck, Stand 59. Edit. 1.8.2021, § 277 Rn. 3 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht